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   VK Sachsen, 15.03.2011 - 1/SVK/004-11   

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VK Sachsen, 15.03.2011 - 1/SVK/004-11 (https://dejure.org/2011,12097)
VK Sachsen, Entscheidung vom 15.03.2011 - 1/SVK/004-11 (https://dejure.org/2011,12097)
VK Sachsen, Entscheidung vom 15. März 2011 - 1/SVK/004-11 (https://dejure.org/2011,12097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz der Auftraggeber vor technischen oder wirtschaftlich unsinnigen Aufträgen als Zweck des Vergaberechts; Pflicht zur Hinnahme einer zu technischen Mängeln des Beschaffungsgegenstands führenden Leistungsbeschreibung; Haftung eines Auftraggebers für technische Mängel ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberecht schützt nicht vor unsinnigen Aufträgen!

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter haben keinen Anspruch auf "richtige Leistungsbeschreibungen”

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Das Vergaberecht schützt nicht vor unsinnigen Aufträgen! (IBR 2011, 655)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

    Auszug aus VK Sachsen, 15.03.2011 - 1/SVK/004-11
    Mängel der Leistungsbeschreibung sind daher vergaberechtlich nur insoweit relevant, als sie diese Funktionen der eindeutig und erschöpfenden Beschreibung, die im Ergebnis zum gleichen Verständnis des fachkundigen Bieters führt, beeinträchtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2010 - 27 U 1/09).

    Auch folgt die erkennende Vergabekammer den Ausführungen des OLG Düsseldorf (Urteil vom 13.01.2010 - 27 U 1/09), dass im Rahmen einer vergaberechtlichen Überprüfung eine allgemein daraufhin vorgenommene Kontrolle, ob die Leistungsbeschreibung den allgemein anerkannten technischen Regeln entspricht, insbesondere nicht zu Sachmängeln des geplanten Baus (§ 633 Abs. 2 BGB) führt, nicht durchzuführen ist.

    Wenn die Leistungsbeschreibung zu technischen Mängeln des Werks führt, die der Antragsteller frühzeitig also noch während des laufenden Vergabeverfahrens erkennt, hat er diese nach Anmeldung seiner Bedenken gemäß der vorvertraglichen Hinweispflicht, vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2008, Az: VII ZR 201/06, OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2010, Az: 27 U 1/09, OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.12.2005, Az: 11 Verg 13/05, ebenso hinzunehmen wie die Ausschreibung einer - überflüssigen und den haushaltsrechtlichen Vorschriften widerstreitenden - Luxusausführung.

    Die Angebote bleiben damit vergleichbar, und zwar auch dann, wenn die Leistungsbeschreibung - unweigerlich oder möglicherweise - zu technischen Mängeln des Werks führt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2010, Az: 27 U 1/09).

  • OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 92/08

    Mängelhaftung beim Bauvertrag: Mangelhaftigkeit einer Fußbodenheizung

    Auszug aus VK Sachsen, 15.03.2011 - 1/SVK/004-11
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg (Urteil vom 02.10.2008, Az.: 12 U 92/08) sei die unvollständige und unrichtige Leistungsbeschreibung für die Kalkulations- und Angebotsrisiken der Antragstellerin auch deshalb relevant, weil Abweichungen von den Vorgaben der EnEV einen Mangel und einen Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik darstellten.

    Insoweit folgt die Vergabekammer auch nicht der Auslegung der Antragstellerin der Entscheidung des OLG Brandenburg (Urteil vom 02.10.2008, Az: 12 U 92/08).

  • BGH, 18.12.2008 - VII ZR 201/06

    Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag

    Auszug aus VK Sachsen, 15.03.2011 - 1/SVK/004-11
    Wenn die Leistungsbeschreibung zu technischen Mängeln des Werks führt, die der Antragsteller frühzeitig also noch während des laufenden Vergabeverfahrens erkennt, hat er diese nach Anmeldung seiner Bedenken gemäß der vorvertraglichen Hinweispflicht, vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2008, Az: VII ZR 201/06, OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2010, Az: 27 U 1/09, OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.12.2005, Az: 11 Verg 13/05, ebenso hinzunehmen wie die Ausschreibung einer - überflüssigen und den haushaltsrechtlichen Vorschriften widerstreitenden - Luxusausführung.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Sachsen, 15.03.2011 - 1/SVK/004-11
    Dabei reicht es grundsätzlich aus, dass nach der Darstellung eines Antragstellers eine Verletzung eigener Rechte möglich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006, Az.: X ZB 14/06).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Sachsen, 15.03.2011 - 1/SVK/004-11
    Im Hinblick auf die Funktion des Nachprüfungsverfahrens, den Primärrechtsschutz zu gewährleisten, ist ein Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB dann gegeben, wenn durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß und die damit einhergehende Rechtsverletzung die Aussicht des Antragstellers, den Zuschlag zu erhalten, zumindest verschlechtert worden sein könnte (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, Az.: 2 BvR 2248/03).
  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08

    Rettungsdienst

    Auszug aus VK Sachsen, 15.03.2011 - 1/SVK/004-11
    Nach der herrschenden Meinung in der Vergaberechtssprechnung kann nur ausnahmsweise eine Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe in Betracht kommen, wenn das Unternehmen gerade vorträgt, durch den gerügten Vergaberechtsverstoß an der Abgabe oder sogar schon an der Erstellung des Angebotes gehindert zu sein, wobei dann das antragstellende Unternehmen, welches kein Angebot abgegeben hat, eine erhöhte Darlegungs- und Beweislast trifft und substantiiert darlegen muss, an der Angebotseinreichung gerade durch ein vergaberechtswidriges Verhalten des Auftraggebers gehindert worden zu sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2009, Az.: Verg 59/08, OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az.: WVerg 3/08, Beschluss vom 29.10.2009, Az.: WVerg 0010/08).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Sachsen, 15.03.2011 - 1/SVK/004-11
    Nach der herrschenden Meinung in der Vergaberechtssprechnung kann nur ausnahmsweise eine Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe in Betracht kommen, wenn das Unternehmen gerade vorträgt, durch den gerügten Vergaberechtsverstoß an der Abgabe oder sogar schon an der Erstellung des Angebotes gehindert zu sein, wobei dann das antragstellende Unternehmen, welches kein Angebot abgegeben hat, eine erhöhte Darlegungs- und Beweislast trifft und substantiiert darlegen muss, an der Angebotseinreichung gerade durch ein vergaberechtswidriges Verhalten des Auftraggebers gehindert worden zu sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2009, Az.: Verg 59/08, OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az.: WVerg 3/08, Beschluss vom 29.10.2009, Az.: WVerg 0010/08).
  • OLG Dresden, 23.04.2009 - WVerg 11/08

    Kenntnis eines Bieters von einem Vergabeverstoß; Begriff des ungewöhnlichen

    Auszug aus VK Sachsen, 15.03.2011 - 1/SVK/004-11
    Dem Vortrag des Auftraggebers, dass der Antrag unzulässig sei, weil der Rügevortrag vom 29.01.2011 (Eingang beim Auftraggeber aber bereits am 28.01.2011) zu dem am 14.01.2011 per Post versandten Leistungsverzeichnis nicht § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB entsprechen würde, mithin nicht unverzüglich erfolgt sei, ist nach Auffassung der Vergabekammer insbesondere unter Beachtung der Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss vom 23.04.2009 - WVerg 11/08) nicht zu folgen.
  • OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05

    Vergabeverfahren: Zwingende Ausschlussgründe; Anspruch des Bieters auf Ausschluss

    Auszug aus VK Sachsen, 15.03.2011 - 1/SVK/004-11
    Wenn die Leistungsbeschreibung zu technischen Mängeln des Werks führt, die der Antragsteller frühzeitig also noch während des laufenden Vergabeverfahrens erkennt, hat er diese nach Anmeldung seiner Bedenken gemäß der vorvertraglichen Hinweispflicht, vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2008, Az: VII ZR 201/06, OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2010, Az: 27 U 1/09, OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.12.2005, Az: 11 Verg 13/05, ebenso hinzunehmen wie die Ausschreibung einer - überflüssigen und den haushaltsrechtlichen Vorschriften widerstreitenden - Luxusausführung.
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2009 - Verg 19/09

    Rahmenvertrag über betriebl. Qualifizierung von Behinderten zulässig?

    Auszug aus VK Sachsen, 15.03.2011 - 1/SVK/004-11
    Mit der Ausschreibung des streitgegenständlichen Vertrags verstößt der Auftraggeber nicht gegen § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Die Vorschrift besagt, dass Risiken (Wagnisse) dann in die Sphäre des öffentlichen Auftragsgebers fallen und nicht dem Auftragnehmer auferlegt werden dürfen, wenn das jeweilige Risiko auf Umständen und Ereignissen beruht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, das Risiko nach Art und Umfang ungewöhnlich ist und die Einwirkung des Risikos auf Preise und Fristen durch den Auftragnehmer nicht geschätzt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2009, Az.: VII-Verg 19/09).
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